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Hausaufgaben?!

Hausaufgabenerlass

 

Stand: 01.06. Optionen öffnen2015

(BASS-Auszug) 

© Ritterbach Verlag 2

 

Die Nummern 4.2 bis 4.5 dieses Erlasses gelten nicht für die Sekundarstufe II.

 

4.2

Hausaufgaben an Ganztagsschulen

An Ganztagsschulen (§ 9 Absätze 1 und 3 SchulG) treten in der Sekundarstufe I Lernzeiten 

an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des

Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.

4.3

Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag

Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit 

verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an 

Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen.

4.4

Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben

Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

-

In der Primarstufe

für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten,

für die Klassen 3 und 4in 45 Minuten,

-

in der Sekundarstufe I

für die Klassen 5 bis 7 in 60 Minuten, Optionen öffnen

für die Klassen 8 bis 10 in 75 Minuten.

 

Hierzu ergänzend teilte das Schulministerium auf Anfrage mit:

 

Zu den Hausaufgaben zählen nicht mündliche Aufgaben wie die Lektüre von Texten oder das Lernen von Vokabeln.“