Hausaufgaben?!
Hausaufgabenerlass
Stand: 01.06. Optionen öffnen2015
(BASS-Auszug)
© Ritterbach Verlag 2
Die Nummern 4.2 bis 4.5 dieses Erlasses gelten nicht für die Sekundarstufe II.
4.2
Hausaufgaben an Ganztagsschulen
An Ganztagsschulen (§ 9 Absätze 1 und 3 SchulG) treten in der Sekundarstufe I Lernzeiten
an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des
Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.
4.3
Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag
Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit
verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an
Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen.
4.4
Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben
Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
-
In der Primarstufe
für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten,
für die Klassen 3 und 4in 45 Minuten,
-
in der Sekundarstufe I
für die Klassen 5 bis 7 in 60 Minuten, Optionen öffnen
für die Klassen 8 bis 10 in 75 Minuten.
Hierzu ergänzend teilte das Schulministerium auf Anfrage mit:
„Zu den Hausaufgaben zählen nicht mündliche Aufgaben wie die Lektüre von Texten oder das Lernen von Vokabeln.“